Kosten und Abrechnung

Die von mir abgeschlossene Osteopathie-Ausbildung erfüllt die Voraussetzung für die anteilige Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen und bin seit 2013 im VOD Verband gelistet.

In folgenden Fällen können Sie sich die Kosten der Behandlung erstatten lassen:

  • Wenn Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
  • Wenn Sie privatversichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein Privatrezept für eine physiotherapeutische Behandlung ausgestellt hat.
  • Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für Osteopathie übernimmt – bitte bei Ihrer Krankenkasse erfragen und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind.
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